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Transparenz im Wettbewerb

HALLBERGMOOS, 22.08.2011

 

Unternehmensziele

Die ATON GmbH verwaltet das Firmen-Vermögen der Familie Helmig. Ziele sind der Erhalt des Realvermögens und der Erhalt oder die Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland.

Führen der Beteiligungen

Im Sinne einer Finanzholding unterstützt ATON die geführten Unternehmen, überlässt das operative Geschäft aber den dortigen Geschäftsführern. Die Beteiligungen sind langfristig geplant. Unternehmen werden veräußert, wenn  ein strategischer Investor besser als ATON in der Lage ist, die Firma wie die Arbeitsplätze auf Dauer zu sichern. Dies war bisher immer der Fall:
Beim Verkauf der HELIOS Kliniken GmbH an Fresenius, der GSD an Siemens, der DBA-Beteiligung an Air Berlin, der Beton und Monier an Alpine und der Schmidt-Seeger GmbH an die Bühler AG.

 

Transparenz

ATON ist ein Familienunternehmen. Diese neigen eher zur Verschwiegenheit. Wir aber halten Transparenz für eine wesentliche Voraussetzung für funktionierende Märkte. Denn nur bei guter Information aller Marktteilnehmer ist Wettbewerb fair und dann das beste Entdeckungsverfahren für eine allgemeine Wohlstandsmehrung.
 
Aus diesen Gründen kommunizieren wir unsere Unternehmensdaten. Die von ATON geführten Unternehmen sind verpflichtet, ihren Geschäftsbericht gemäß den für Kapitalgesellschaften geltenden Gesetzen zu publizieren. Darüber hinaus sind wir bestrebt, Qualitäts- und Wissensberichte zu erstellen.

 

Zahlungsziele

Verzögerte Zahlungen als preiswerten Kredit anzusehen, mag kurzfristig Vorteile bringen, langfristig untergräbt es allgemeine Geschäftsbedingungen und schadet auch dem eigenen Unternehmen.

 

Alle Unternehmen, an denen ATON die Mehrheit hält, zahlen innerhalb von 14 Tagen nach auftraggemäßer Lieferung. Sollten Sie als Lieferant eine andere Erfahrung machen, so wenden Sie sich bitte umgehend an die ATON Geschäftsführung.

 

Wir erwarten umgekehrt, dass sich unsere Kunden auch an vereinbarte oder gesetzlich vorgegebene Zahlungsziele halten. ATON wird sich nicht scheuen, diese auch gegenüber großen Konzernen und staatlichen Auftraggebern einzufordern. Die von uns geführten Unternehmen werden angehalten, auf zahlungssäumige Kunden zukünftig zu verzichten.

 

 

Sponsoring und Einladungen

Es ist unsere Auffassung, dass gute Taten durch Personen und nicht durch Institutionen zu bewirken sind. Wir halten daher nichts von Firmensponsoring. Insofern ist allen ATON Gesellschaften das Sponsoring verboten. 

 

Umgekehrt ist es unseren Mitgliedern untersagt, von Kunden, Lieferanten oder Dienstleistern Geschenke oder Vergünstigungen anzunehmen, die über den Aufwand eines normalen Mittagessens hinausgehen. 


Gleichfalls wird kein ATON Mitarbeiter einem Kunden, Lieferanten oder Dienstleister Vergünstigungen gewähren, die geeignet sind, zu einer Entscheidung aufgrund sachfremder Erwägungen zu führen. ATON will mit Leistungen überzeugen.
 

Dr. Lutz Helmig